Nahrungsergänzungsmittel
NEM als Lebensmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Anders als bei Medikamenten wird kein Wirksamkeitsnachweis und auch kein Sicherheitsnachweis eingefordert.
Im besten Fall wirkt das NEM und der Organismus profitiert davon. Möglich ist jedoch auch, dass das NEM nicht wirkt und einfach nur Geld verheizt. Im schlechtesten Fall schadet es der Gesundheit.
Nahrungsergänzungsmittel sind von Lebensmitteln und von Arzneimitteln zu unterscheiden. Es gibt sie also in Lebensmittelqualität und in Arzneimittelqualität. Wobei die Arzneimittel viel strengeren Kontrollen unterliegen. Wenn ihr zum Beispiel ein NEM, z.B. Vitamin B12 in der Apotheke kaufen möchtet, kann es dort in Lebensmittelqualität oder Arzneimittelqualität erworben werden. In der Apotheke könnt ihr nach Arzneimittelqualität fragen. In Online-Apotheken sind die NEM als Arzneimittel oder als Lebensmittel gekennzeichnet.
Ein häufig unterschätzter Faktor ist die Dosierung. Vor allem, wenn sie zu hoch ist. Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, dass die Erlaubnis zum Verkauf eines NEM bedeutet, dass das NEM sicher ist und dem Organismus nicht schadet!
Das Bundesamt für Risikobewertung hat deswegen Höchstmengenvorschläge erarbeitet. Hier könnt ihr überprüfen, ob die Dosierung eines NEM in Lebensmittelqualität sicher ist:
Mein Rat: Manchmal sind NEM notwendig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. ABER: Nahrungsergänzungsmittel nicht nach eigenem Ermessen einnehmen. Fragt bitte immer einen Arzt/Ärztin. Vor allem, wenn es für Kinder ist.
NEM=Nahrungsergänzungsmittel